Wertermittlung - Immobilienbewertung - Verkehrswertermittlung

Warum Wertermittlung?

In Zeiten von Niedrigzinsen wird in zunehmenden Umfang das Geld aus den Märkten abgezogen und in "Betongold" investiert. Steigende Kauf- und Verkaufsfälle von Immobilien sind ein Indikator dieses Trends.

Eine häufige Folge dieses Trends sind steigende Immobilienpreise. Auch so manch unverkäuflicher "Ladenhüter" wird in diesen dynamischen Zeiten doch noch an den "Mann" gebracht.  Ein Käufer sollte sich genau über den Zustand und die Folgekosten einer Immobilien informieren! 

 

Wir unterstützen Sie beim Haus bzw. Immobilienkauf. Mithilfe von aktuellen Kenndaten der Gutachterausschüsse lässt sich der Wert einer Immobilien zu  einem bestimmten Wertermittlungsstichtag (z.B. Kaufdatum) ermitteln.


Übersicht der Wertermittlungsverfahren

Ertragswertverfahren

Typische Ertragswertobjekte sind:

  • Mehrfamilienhäuser
  • Mietwohnungen
  • Hotels
  • Gaststätten und Saalbetriebe

Sachwertverfahren

Typische Sachwertobjekte sind:

  • Einfamilienwohnhäuser
  • Zweifamilienwohnhäuser
  • Reihenhaus, Reihenmittelhaus bzw. Reihenendhaus
  • Öffentliche Gebäude

Vergleichswertverfahren

Das Vergleichswertverfahren

  • findet häufig Anwendung in Gebieten mit einer ausreichend Anzahl an Kauf- bzw. Verkaufsfällen sowie vergleichbarer Eckdaten der zu bewertenden Gebäude  

 

 


IMMOBILIENWERTE UND ANLAGEN ERNEUERBARER ENERGIEN

WINDENERGIEANLAGEN

  • Bewertungen von Windenergieanlagen (Windkraftanlagen bzw. WEA) 
  • Berechnung von Pachtnutzungsentgelte
  • Ermittlung eines Ablösebetrages
  • Ermittlung des Beleihungswertes einer WEA

Sachwertverfahren

  • Wertermittlung von Biogasanlagen

PHOTOVOLTAIKANLAGEN

  • Photovoltaikanlagen Aufdach
  • Photovoltaikanlagen Freifläche
  • Berechnung von Pachtnutzungsentgelte

 

 



Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB (Baugesetzbuch)

Auszug § 194 BauGB (Baugesetzbuch):

 

"Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Wertermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre."

 


Auftraggeber

Potenzielle Auftraggeber für die Erstellung von Wertermittlung sind z.B.:

  • Privatpersonen
  • Geschäftskunden
  • Firmen, Firmeninhaber
  • Anwälte, Notare
  • Rechtspfleger (Amtsgericht)
  • Wirtschaftsprüfer
  • Steuerberater
  • Unternehmensberater
  • Städte, Gemeinden, Kommunen

Bedarfsgründe

Gründe für die Beauftragung zur Erstellung von Wertgutachten können z.B. sein:

  • Kauf bzw. Verkauf von Gebäude bzw. Immobilien
  • Firmenübereignungen bzw. Firmenübergaben
  • Geschäftsauflösungen, Geschäftsübergaben
  • Erbangelegenheiten
  • Scheidungsauseinandersetzungen
  • Zwangsversteigerung
  • Zum Zweck der Bilanzierung
  • Besteuerung (Einheitswert)
  • Besteuerung (Gundbesitz)
  • Ermittlung des Versicherungswertes
  • Zum Zweck der Beleihung